Ob und welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, wird in der ab 25.05.2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung geregelt und ist an einige Bedingungen geknüpft.
Neben der Einhaltung der Grundsätze zur Datensicherheit und der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) mit den jeweilig gesetzlich geregelten Ausnahmen werden auch an eine Einwilligung konkrete Bedingungen geknüpft.