Die Datenschutzgrundverordnung hat unter anderem das Ziel, die Rechte der Betroffenen zu stärken.
In den Artikeln 15 – 20 definiert die DGSVO die Rechte auf:
- Auskunft,
- Berichtigung,
- Löschung / Vergessen werden,
- Einschränkung der Verarbeitung,
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.